Erstreiten einer Domain über ein UDRP-Verfahren
Was tun, wenn eine generische Top-Level-Domain (gTLD) von einem anderen
registriert wurde und z.B. die eigenen Markenrechte verletzt sind?
Bei generische Top-Level-Domains, wie z.B. .COM, .NET, .ORG, hat der
Domain-Inhaber mit der Registrierung des Domain-Namens eingewilligt, sich
ggfls. den Regelungen eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
zu unterwerfen, den Regeln der "Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy" (UDRP). Daher kann ein UDRP-Verfahren dem Markeninhaber schnell
und wirksam zu seinem Recht verhelfen, insbesondere, wenn der
Anspruchsgegner im Ausland sesshaft ist.
In einem Gastbeitrag zum Thema "Erstreiten von Domains im Rahmen von UDRP"
der Kanzlei Schollmeyer & Rickert erläutert RAin Judith Justen die
rechtliche Situation und gibt nützliche Hinweise:
www.domain-bestellsystem.de/doc/UDRP_sr.pdf
Stand: 02.02.2009
Tags: Domain-Recht, Domain-Streit, UDRP-Verfahren